Nachwuchspreis

Preis für Doktorarbeiten mit Visionen

Die Nachwuchspreise werden jährlich verliehen.
Bewerbungen sind jeweils bis zum 28./29. Februar des Vergabejahres möglich.

Ausschreibung

Preisgeld

2 x 10.000 Euro

Bewerben können sich junge Forschende, deren Doktorarbeit an einer Hochschule in Baden-Württemberg eingereicht oder zum überwiegenden Teil durchgeführt wurde. Der Abschluss der Promotion darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen, und die Bewerbenden dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 35 Jahre gewesen sein.
Die Bewerbung erfolgt digital über nebenstehendes Formular. Hierzu muss eine rund dreiseitige aussagekräftige Skizze der Doktorarbeit hochgeladen werden.

Die Nachwuchspreise werden jährlich verliehen. Bewerbungen sind jeweils bis zum 28./29. Februar des Vergabejahres möglich. Das digitale Bewerbungsportal wird zum 1.Oktober des Vorjahres freigeschaltet.

Zur Teilnahme an der Ausschreibung muss bis zum 28./29. Februar des Vergabejahres eine circadreiseitige aussagekräftige Skizze der Doktorarbeit bei der Gips-Schüle-Stiftung eingereicht werden.Der Einreichung müssen die Kontaktdaten des Einreichenden, ein Lebenslauf sowie dieunterschriebenen, nachfolgend aufgeführten Regeln zur Teilnahme an der Ausschreibung beiliegen.

  1. Bereits erhaltene Wissenschaftspreise als auch Bewerbungenfür anderweitig laufende Preise sind anzuzeigen.
  2. Die Nominierten dürfen vor und nach der Verleihung genannt werden.
  3. Die Stiftung darf Zusammenfassungen (gegebenenfalls mit Kontaktdaten)aller eingereichten Arbeiten auf ihrer Webseite veröffentlichen.
  4. Nominierte werden schriftlich informiert und erhalten die Begründung der Jury.Ablehnungen werden nicht begründet.
  5. Der Preis wird von Vertretern der Stiftung überreicht.
  6. Der Preis kann nur vom Preistragenden in Anspruch genommen werden.Der Preistragende verpflichtet sich, an der Preisverleihung, die im Julides Vergabejahres stattfinden wird, teilzunehmen.
  7. Die Verleihung des Preises soll an der Hochschule eines Preistragenden stattfinden.Der Preistragende unterstützt diese Bemühung. Die Kosten für die Veranstaltungträgt die Gips-Schüle-Stiftung.
  8. Das Preisgeld wird direkt nach Verleihung überwiesen.
  9. Über den Preistragenden und seine Arbeiten darf öffentlich berichtet werden.Der Preistragende darf auf der Homepage der Gips-Schüle-Stiftungund an anderer Stelle im Internet (z. B. Wikipedia) genannt werden.
  10. Der Preistragende verpflichtet sich, in Publikationen zur Dissertationund allen sonstigen Darstellungen an geeigneter Stelle auf den Preis hinzuweisen.
  11. Der Preistragende darf das Logo des Gips-Schüle-Nachwuchspreisesfür seine Publikation verwenden. Die Verwendung darf dem Ansehender Gips-Schüle-Stiftung nicht schaden.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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    Nachwuchspreisträger